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Häufig gestellte Fragen unserer Kunden

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Kauf und Verkauf von Immobilien. Egal, ob Sie ein Eigentümer sind, der sein Haus verkaufen möchte, oder ein potenzieller Käufer, der auf der Suche nach seinem Traumhaus ist – wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Was ist die Interessentenkartei?

Mit der Aufnahme in die Interessentenkartei teilen Sie uns unverbindlich die Merkmale Ihrer Wunschimmobilie mit. Sobald wir ein geeignetes Objekt im Portfolio haben, setzen wir uns automatisch mit Ihnen in Verbindungen. Sie erhalten dabei übrigens auch Angebote von Immobilien, die wir aus Gründen der Diskretion nicht auf unserer Homepage bewerben. Tragen Sie sich noch heute unverbindlich in die Interessentenkartei ein.

Mit der Aufnahme in die Interessentenkartei teilen Sie uns unverbindlich die Merkmale Ihrer Wunschimmobilie mit. Sobald wir ein geeignetes Objekt im Portfolio haben, setzen wir uns automatisch mit Ihnen in Verbindungen. Sie erhalten dabei übrigens auch Angebote von Immobilien, die wir aus Gründen der Diskretion nicht auf unserer Homepage bewerben. Tragen Sie sich noch heute unverbindlich in die Interessentenkartei ein.

Woher bekomme ich einen Energieausweis?

Auf Wunsch erstellt die Immo-Börse einen Energieausweis für Sie. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa eine Woche. Je nach Objekt sind sogenannte Bedarfs- oder Verbrauchsausweise notwendig.

Auf Wunsch erstellt die Immo-Börse einen Energieausweis für Sie. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa eine Woche. Je nach Objekt sind sogenannte Bedarfs- oder Verbrauchsausweise notwendig.

Wie finde ich den richtigen Makler?

Das ist keine leichte Entscheidung. Schließlich geht es um Ihr Eigentum und es gibt leider auch „schwarze Schafe“ unter den Maklern. Um Ihnen die Maklersuche zu erleichtern, haben wir für Sie einige Tipps zusammengestellt, wie Sie einen seriösen Makler finden.

Das ist keine leichte Entscheidung. Schließlich geht es um Ihr Eigentum und es gibt leider auch „schwarze Schafe“ unter den Maklern. Um Ihnen die Maklersuche zu erleichtern, haben wir für Sie einige Tipps zusammengestellt, wie Sie einen seriösen Makler finden.

Wieso bekomme ich als Interessent eine Widerrufsbelehrung, obwohl ich gar keinen Maklervertrag unterschrieben habe?

Bei Anfragen per Telefon, E-Mail, über unsere Homepage oder ein Immobilen-Portal entsteht automatisch ein sogenannter Fernabsatzvertrag. Wir sind in diesem Fall gesetzlich dazu verpflichtet, Sie über Ihr Widerrufsrecht zu unterrichten. Mit dem Abschluss eines Fernabsatzvertrags entstehen keine Kosten. Eine Provision wird selbstverständlich nur dann fällig, wenn auch eine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden hat. Besichtigungen sind natürlich kostenlos.

Bei Anfragen per Telefon, E-Mail, über unsere Homepage oder ein Immobilen-Portal entsteht automatisch ein sogenannter Fernabsatzvertrag. Wir sind in diesem Fall gesetzlich dazu verpflichtet, Sie über Ihr Widerrufsrecht zu unterrichten. Mit dem Abschluss eines Fernabsatzvertrags entstehen keine Kosten. Eine Provision wird selbstverständlich nur dann fällig, wenn auch eine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden hat. Besichtigungen sind natürlich kostenlos.

Was ist ein Makleralleinauftrag?

Bei einem Makleralleinauftrag übernimmt ein einziger Makler die Vermarktung Ihrer Immobilie. Der Vorteil für Sie: Ein individuelles Marketingkonzept und höchstes Engagement. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite Makleralleinauftrag.

Bei einem Makleralleinauftrag übernimmt ein einziger Makler die Vermarktung Ihrer Immobilie. Der Vorteil für Sie: Ein individuelles Marketingkonzept und höchstes Engagement. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite Makleralleinauftrag.

Was ist das Bestellerprinzip?

Das Bestellerprinzip trat am 01.06.2015 in Kraft. Es besagt, dass bei der Vermietung von Wohnimmobilien (Wohnungen und Häusern) derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt („bestellt“) hat. In der Regel ist das der Vermieter. Wohnungssuchende zahlen meistens keine Provision. Das Bestellerprinzip gilt nicht für den Verkauf von Immobilien und nicht für die gewerbliche Vermietung.

Das Bestellerprinzip trat am 01.06.2015 in Kraft. Es besagt, dass bei der Vermietung von Wohnimmobilien (Wohnungen und Häusern) derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt („bestellt“) hat. In der Regel ist das der Vermieter. Wohnungssuchende zahlen meistens keine Provision. Das Bestellerprinzip gilt nicht für den Verkauf von Immobilien und nicht für die gewerbliche Vermietung.

Was ist meine Immobilie wert?

Das hängt von vielen Faktoren ab (Zustand, Alter, Lage, aktuelle Marktsituation etc.), die von einem Gutachter geprüft werden müssen. Gern erstellt die Immo-Börse ein individuelles Wertgutachten für Ihre Immobilie.

Das hängt von vielen Faktoren ab (Zustand, Alter, Lage, aktuelle Marktsituation etc.), die von einem Gutachter geprüft werden müssen. Gern erstellt die Immo-Börse ein individuelles Wertgutachten für Ihre Immobilie.

Kann ich meine Immobilie auch selbst verkaufen?

Natürlich. Allerdings sollten Sie ausreichend Zeit einplanen und sich mit der Materie ernsthaft auseinandersetzen. Wenn Sie Fragen haben, nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gern.

Natürlich. Allerdings sollten Sie ausreichend Zeit einplanen und sich mit der Materie ernsthaft auseinandersetzen. Wenn Sie Fragen haben, nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gern.

Warum sollte ich einen Immobilienmakler beauftragen?

Ein professioneller Immobilienmakler kennt den lokalen Immobilienmarkt genau. Er ist in der Lage, einen realistischen Kaufpreis zu ermitteln, der Ihrer Immobilien auch gerecht wird. Ein falscher Preis – egal ob „Mondpreis“ oder „Schnäppchen“ - führt meistens zu Verlusten für den Eigentümer.
Der Verkauf bzw. der Erwerb einer Immobilie ist mit Aufwand verbunden. Vor allem Eigentümern fehlen oft die Zeit und die Expertise, um sich dieser Aufgabe angemessen zu widmen. Informieren Sie sich über unsere Leistungen für Eigentümer bzw. unsere Leistungen für Käufer/Mieter.

Ein professioneller Immobilienmakler kennt den lokalen Immobilienmarkt genau. Er ist in der Lage, einen realistischen Kaufpreis zu ermitteln, der Ihrer Immobilien auch gerecht wird. Ein falscher Preis – egal ob „Mondpreis“ oder „Schnäppchen“ - führt meistens zu Verlusten für den Eigentümer.
Der Verkauf bzw. der Erwerb einer Immobilie ist mit Aufwand verbunden. Vor allem Eigentümern fehlen oft die Zeit und die Expertise, um sich dieser Aufgabe angemessen zu widmen. Informieren Sie sich über unsere Leistungen für Eigentümer bzw. unsere Leistungen für Käufer/Mieter.

Kann ich auch mehrere Makler gleichzeitig beauftragen?

Ja, natürlich. Nach unserer Erfahrung zahlt sich diese Vorgehensweise aber für die Eigentümer nicht aus. Die Gründe erläutern wir ausführlich auf der Seite Immobilienverkauf.

Ja, natürlich. Nach unserer Erfahrung zahlt sich diese Vorgehensweise aber für die Eigentümer nicht aus. Die Gründe erläutern wir ausführlich auf der Seite Immobilienverkauf.

Was passiert, wenn sich die Partner nach der Scheidung nicht über die Aufteilung der Immobilie einigen können?

Wenn sich die Partner nach der Scheidung nicht über die Aufteilung der Immobilie einigen können, kann dies zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. In diesem Fall können verschiedene Schritte unternommen werden: Mediation: Die Partner können einen Mediator einschalten, um bei der Lösung ihrer Meinungsverschiedenheiten zu helfen. Ein Mediator ist eine neutrale Person, die dabei unterstützt, eine Einigung zu erzielen, die für beide Parteien akzeptabel ist. Gerichtsverfahren: Wenn eine Einigung durch Verhandlungen oder Mediation nicht erzielt werden kann, kann einer der Partner rechtliche Schritte einleiten, indem er vor Gericht geht. Das Gericht wird dann die Angelegenheit prüfen und eine Entscheidung treffen, wie die Immobilie aufgeteilt wird. Verkauf der Immobilie: In einigen Fällen kann das Gericht entscheiden, dass die Immobilie verkauft und der Erlös aufgeteilt wird, wenn die Partner sich nicht einigen können. Rechtliche Verfahren können kosten- und zeitintensiv sein und sind oft mit emotionalem Stress verbunden. Es ist daher ratsam, alternative Wege zur Konfliktlösung zu suchen und professionellen Rat einzuholen, um die besten Optionen zu finden.

Wenn sich die Partner nach der Scheidung nicht über die Aufteilung der Immobilie einigen können, kann dies zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. In diesem Fall können verschiedene Schritte unternommen werden:

  1. Mediation: Die Partner können einen Mediator einschalten, um bei der Lösung ihrer Meinungsverschiedenheiten zu helfen. Ein Mediator ist eine neutrale Person, die dabei unterstützt, eine Einigung zu erzielen, die für beide Parteien akzeptabel ist.

  2. Gerichtsverfahren: Wenn eine Einigung durch Verhandlungen oder Mediation nicht erzielt werden kann, kann einer der Partner rechtliche Schritte einleiten, indem er vor Gericht geht. Das Gericht wird dann die Angelegenheit prüfen und eine Entscheidung treffen, wie die Immobilie aufgeteilt wird.

  3. Verkauf der Immobilie: In einigen Fällen kann das Gericht entscheiden, dass die Immobilie verkauft und der Erlös aufgeteilt wird, wenn die Partner sich nicht einigen können.

Rechtliche Verfahren können kosten- und zeitintensiv sein und sind oft mit emotionalem Stress verbunden. Es ist daher ratsam, alternative Wege zur Konfliktlösung zu suchen und professionellen Rat einzuholen, um die besten Optionen zu finden.

Was passiert wenn ich mein Haus nicht energetisch saniere?

Wenn Sie Ihr Haus nicht energetisch sanieren, könnten Sie möglicherweise mit finanziellen Strafen oder anderen rechtlichen Konsequenzen konfrontiert werden, abhängig von den geltenden Gesetzen und Vorschriften in Ihrer Region.

Wenn Sie Ihr Haus nicht energetisch sanieren, könnten Sie möglicherweise mit finanziellen Strafen oder anderen rechtlichen Konsequenzen konfrontiert werden, abhängig von den geltenden Gesetzen und Vorschriften in Ihrer Region.

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